Berufsunfähigkeit

Können Versicherte die vor dem 02.01.1962 geboren sind, gesundheitsbedingt nicht mehr als sechs Stunden täglich ihren erlernten oder einen anderen zumutbaren Beruf ausüben, haben sie unter Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (siehe Erwerbsminderungsrente).