Berufsunfähigkeit

Menschen, die gesundheitsbedingt nicht mehr mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten können (in ihrem Beruf oder einem anderen zumutbaren), gelten als berufsunfähig. Sie erhalten die Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Versorgungsfall vor 01.01.2001 eingetreten ist. Danach wurde sie durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ersetzt.

Erfüllt der Antragsteller die Voraussetzungen, kann eine Berufsunfähigkeitsrente auch in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung umgewandelt werden.