Beitragszeiten
Monate, in denen Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, sind Beitragszeiten. Zu den Beitragszeiten zählen auch Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten, Zeiten in denen Sozialleistungen bezogen werden (Arbeitslosengeld, Krankengeld) sowie Zeiten der beruflichen Ausbildung und der Pflege Angehöriger.