Beitragsfreie Zeiten
Während beitragsfreier Zeiten werden keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet. Dennoch wirken sie sich auf die Rentenberechnung und den Rentenanspruch aus. Dies können vor allem Ersatzzeiten (keine Beitragszahlung aufgrund außergewöhnlicher oder politischer Umstände), Zurechnungszeiten (Eintritt der Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr bzw. 62. Lebensjahr bei Renteneintritt nach 30.06.2014) und Anrechnungszeiten (Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Zeiten der Schwangerschaft und Mutterschaft) sein.