Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag für das Arbeitseinkommen bzw. das Arbeitsentgelt, für den Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. Liegt das bestehende Einkommen über der BBG, ist der übersteigende Teil des Entgelts beitragsfrei. Die BBG wird jährlich aufgrund der allgemeinen Einkommensentwicklung vom Gesetzgeber festgelegt. Aufgrund der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse ist die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern niedriger als in den alten Bundesländern.