Beiträge

Durch Beiträge erlangen Versicherte ihre künftigen Rentenansprüche. Unterschieden wird zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pflichtbeiträge errechnen sich nach der Höhe des beitragspflichtigen Entgelts des Pflichtversicherten (bis zur BBG) und dem Beitragssatz. Die Monate, in denen der Versicherte Beiträge zahlt, zählen als Beitragszeiten.

Mit freiwillige Beiträgen kann unter Umständen sichergestellt werden, dass Versorgungsansprüche oder Anwartschaften nicht verloren gehen. Zudem können auch nicht pflichtversicherte Rentenansprüche erwerben.