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Befristete Renten

Renten wegen Erwerbsminderung werden seit 2001 grundsätzlich befristet.

Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre und kann wiederholt werden. Eine Rente auf Dauer gibt es nur, wenn aus ärztlicher Sicht eine Besserung des Gesundheitszustandes absolut unwahrscheinlich ist.