Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Befristete Renten
Renten wegen Erwerbsminderung werden seit 2001 grundsätzlich befristet.
Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre und kann wiederholt werden. Eine Rente auf Dauer gibt es nur, wenn aus ärztlicher Sicht eine Besserung des Gesundheitszustandes absolut unwahrscheinlich ist.