Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Befristete Renten
Renten wegen Erwerbsminderung werden seit 2001 grundsätzlich befristet und beginnen frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.
Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre und kann wiederholt werden. Eine Rente auf Dauer gibt es nur, wenn aus ärztlicher Sicht eine Besserung des Gesundheitszustandes absolut unwahrscheinlich ist..