Befristete Renten

Einige Renten werden unter gewissen Voraussetzungen nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Darunter fallen die Rente wegen Erwerbsminderung, die Witwen oder Witwerrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente.

Die Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit wird generell auf höchstens drei Jahre befristet und kann dann wiederholt werden. Ist aus ärztlicher Sicht keine Besserung des Gesundheitszustands in Sicht, kann die Erwerbsminderung auch unbefristet bezogen werden. Entsprechend gilt dies auch für die Witwer-/ Witwenrente, wenn die Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit des Hinterbliebenen vor Vollendung des 45. Lebensjahr gezahlt wird.

Die Waisenrente ist befristet auf das Ende des Monats, in dem der Anspruch auf die Waisenrente voraussichtlich entfällt. Dies ist zunächst das Ende des Monats, in dem der Bezieher sein 18. Lebensjahr vollendet oder das Ende des Monats in dem die Schul- oder Berufsausbildung bzw. der Freiwilligendienst beendet wird.

Die Erziehungsrente ist befristet auf das Ende des Monats, in dem der Anspruch entfällt. Dies ist in der Regel bei erneuter Heirat oder bei Ende der Kindererziehung (Vollendung 18. Lebensjahr des Kindes) der Fall.