Auskunftsrecht
Als Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie jederzeit Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos verlangen. Versicherte erhalten außerdem einmal pro Jahr eine Renteninformation, welche die bisher erworbenen Rentenansprüche erläutert. Ab dem vollendeten 54. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine Rentenauskunft.