Arbeitsunfähigkeit

Als arbeitsunfähig gilt ein Versicherter, der seine Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann. Der Begriff Arbeitsunfähigkeit stammt aus der Krankenversicherung und ist Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Krankengeld. Ist der Versicherte dauerhaft nicht mehr in der Lage mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, kann er Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben.