Arbeitslosigkeit
Menschen, die keine Arbeit haben, eine Beschäftigung suchen und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, sind arbeitslos. Arbeitslose, die staatliche Hilfen in Form von Arbeitslosengeld beziehen, sind in der Regel rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung trägt die Bundesagentur für Arbeit. Bei lange andauernder Arbeitslosigkeit, kann die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab dem 63. Lebensjahr beantragt werden.