Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie hat das Ziel, Menschen die auf der Suche nach Arbeit sind, finanziell zu unterstützen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind Pflicht für alle Arbeiter und Angestellte und betragen jeweils 1,5 % der Beitragsbemessungsgrundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.