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Arbeitsentgelt

Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers bestimmt die Höhe seiner Beiträge zur Rentenversicherung. Zum Arbeitsentgelt zählen alle Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis, wie auch Leistungen zusätzlich zum Barlohn, wie beispielsweise Provisionen, Familienzuschläge, Überstundenvergütungen und der Wert aus Sachbezügen (Wohnung, Verpflegung, Auto).