Altersrenten
Nach Erreichen eines bestimmten Alters und nach Zurücklegen einer Mindestversicherungszeit (Wartezeit), haben Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch auf eine Altersrente.
Möchten Versicherte ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen, müssen sie die Regelaltersgrenze erreichen. Diese wird stufenweise seit 2012 von 65 auf 67 Jahre angehoben. Um die Regelaltersrente zu beziehen, muss der Versicherte mindestens 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Versicherte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze Altersrente beziehen wollen, müssen eine bestimmte Wartezeit (Versicherungszeit) erfüllt haben.
Altersrente für langjährig und besonders langjährig Verischerte
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit in Anspruch nehmen. Die Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre an. Für vor 1949 Geborene liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Mit Abschlägen von 7,2 Prozent kann die Rente aber auch schon mit 63 Jahren beantragt werden. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren. Sie können nach Erfüllen der Wartezeit die Rente mit 63 Jahren beantragen, mit einem Abschlag von 14,4 Prozent.
Vor 1953 geborene, besonders langjährig Versicherte können seit dem 01.07.2014 nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Die Altersgrenze wird seit 2012 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben, sodass ab dem Geburtsjahrgang 1964 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst ab 65 Jahren gezahlt wird. Diese Altersrente kann jedoch nicht vor der Altersgrenze, auch nicht mit Abschlägen, beantragt werden.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Antragsteller, die mindestens eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und bei Beginn der Rente einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent nachweisen. Die Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 63 auf 65 Jahre an. Mit Abschlägen in Höhe von maximal 10,8 Prozent kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch auch schon früher beantragt werden. Hier steigt die Grenze schrittweise von 60 auf 62 Jahre an.
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Nach Zeiten der Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit können Versicherte ihre Rente abschlagsfrei ab dem 65 Lebensjahr beziehen, mit Abschlägen ab dem Vollendung des 63. Lebensjahres. Voraussetzung ist, dass die Versicherten vor dem 01.01.1952 geboren sind, eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren erfüllt, sowie entweder für mindestens 24 Monate ihre Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit reduziert haben oder bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren. Zudem müssen Antragsteller innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Rente mindestens 8 Jahre eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt haben.
Altersrente für Frauen
Frauen, die vor dem 01.01.1952 geboren sind, nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben und mindestens 15 Jahre Versicherungszeit erfüllt haben, erhalten die Altersrente für Frauen abschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr. Mit Abschlägen kann die Rente auch schon ab dem 60. Lebensjahr beantragt werden.