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Altersgrenze

Die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt an, ab welchem Alter der Versicherte Altersrente beziehen kann. Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lag bis Ende 2012 bei 65 Jahren und wird seitdem schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann die Altersgrenze von 67 Jahren.

Regelaltersgrenze für den Bezug der Altersrente ohne Abschlag

GeburtsjahrAlter (Jahre / Monate)
1952 65 Jahre,6 Monate
1953 65 Jahre,7 Monate
1954 65 Jahre,8 Monate
1955 65 Jahre,9 Monate
1956 65 Jahre,10 Monate
1957 65 Jahre,11 Monate
1958 66 Jahre,0 Monate
1959 66 Jahre,2 Monate
1960 66 Jahre,4 Monate
1961 66 Jahre,6 Monate
1962 66 Jahre,8 Monate
1963 66 Jahre,10 Monate
ab 1964 67 Jahre,0 Monate

Wer vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, muss mit Abschlägen rechnen.

Altersgrenze für den Bezug der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte

Versicherte, die 35 Versicherungsjahre nachweisen Wartezeit, können ihre Altersrente frühestens mit Vollendung ihres 63. Lebensjahres erhalten. Diese Altersrente wird nur mit Abschlägen gezahlt.Ein Abschlag von 14,4 % der bis zum Rentenbeginn erreichten Rente müssen Versicherte ab dem Geburtsjahr 1964 hinnehmen, wenn sie mit 63 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand treten.

Altersgrenze für den Bezug der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Besonders langjährig Versicherte, können nach 45 Versicherungsjahren Wartezeit, je nach Geburtsjahr im Alter von 63 Jahren und 4 Monaten (Geburtsjahr 1954) und ab Vollendung des 65. Lebensjahres (Geburtsjahr ab 1964) ihre Altersrente abschlagsfrei beziehen.

Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag

GeburtsjahrAlter (Jahre / Monate)
1954 63 Jahre,4 Monate
1955 63 Jahre,6 Monate
1956 63 Jahre,8 Monate
1957 63 Jahre,10 Monate
1958 64 Jahre,0 Monate
1959 64 Jahre,2 Monate
1960 64 Jahre,4 Monate
1961 64 Jahre,6 Monate
1962 64 Jahre,8 Monate
1963 64 Jahre,10 Monate
ab 1964 65 Jahre,0 Monate