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Altersgrenze
Die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt an, ab Vollendung welchen Lebensjahres der Versicherte Altersrente beziehen kann. Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lag bis Ende 2012 bei 65 Jahren und wird seitdem schrittweise auf das 67 Lebensjahr angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann die Altersgrenze von 67 Jahren.
Regelaltersgrenze für den Bezug der Altersrente ohne Abschlag
| Geburtsjahr | Alter (Jahre / Monate) | |||
|---|---|---|---|---|
| 1952 | 65 Jahre,6 Monate | |||
| 1. Juli 2001 | 49,51 DM | 1,91 % | 43,15 DM | 2,11 % |
Wer vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, muss mit Abschlägen rechnen.
Ausnahmen bestehen für besonders langjährig Versicherte, die nach 45 Versicherungsjahren, je nach Geburtsjahr im Alter von 63 Jahren und 4 Monaten (Geburtsjahr 1954) und ab Vollendung des 65. Lebensjahres (Geburtsjahr ab 1964) ihre Altersrente abschlagsfrei beziehen können.