Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Altersgrenze

Die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt an, ab Vollendung welchen Lebensjahres der Versicherte Rente beziehen kann. Die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lag Ende 2012 bei 65 Jahren und wird seitdem schrittweise auf das 67 Lebensjahr angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann die Altersgrenze von 67 Jahren.

Wer vor der Altersgrenze in den Ruhestand tritt, muss unter Umständen mit Abschlägen rechnen.

Ausnahmen bestehen für besonders langjährig Versicherte, die nach 45 Versicherungsjahren, bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei ihre Rente beziehen können.