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Abschlag
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns wird dem Versicherten die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt. Maximal kann die Rente um 18 Prozent gekürzt werden. Seit dem 01.01.2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise vom 65. Auf das 67. Lebensjahr angehoben. Demzufolge steigen auch die Altersgrenzen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten, Witwen®renten Waisenrenten schrittweise um 2 Jahre (vom 63. auf das 65. Lebensjahr). Rentner haben die Möglichkeit mit freiwilligen Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung Abschläge auszugleichen, sie mindestens 54 Jahre alt und sind.