Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Abfindung

Eine Abfindung, oder auch Rentenabfindung können Bezieher von Witwer- oder Witwenrenten erhalten, wenn sie erneut heiraten. Ab dem Monat der Wiederheirat besteht kein Asnpruch mehr auf die Witwer- oder Witwenrente und die Rentner erhalten eine Abfindung.

Die Höhe der Abfindung beträgt das 24-fache der monatlichen Hinterbliebenenrente des Rentners (Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsrenten).

Ehemalige Bezieher von kleinen Witwer- oder Witwenrenten erhalten weniger Abfindung bei erneuter Eheschließung. Anstelle des 24-fachen Betrags ihrer monatlichen Hinterbliebenrente wird der Faktor um die Anzahl Monate, die der Witwer/die Witwe die Rente bezogen hat, gekürzt. Bei erneuter Eheschließung nachdem der Witwer/die Witwe bereits 16 Monate die kleine Witwer-/Witwenrente bezogen hat, wird eine Abfindung in Höhe des 8-fachen (24-16) Monatsbetrags ausgezahlt. Auf eine Abfindung einer kleinen Witwer/Witwenrente in Höhe des 24-fachen Betrags haben Bezieher von kleinen Witwer- oder Witwenrenten Anspruch, wenn die vorangegangene Ehe oder Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2002 geschlossen und mindestens ein Partner vor dem 2.1.1962 geboren wurde.