Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor wird bei der Berechnung der Rente im Falle von Zu- oder Abschlägen benötigt. Ist bei Rentenbeginn das gesetzlich vorgeschriebene Rentenalter erreicht, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Bei Renteneintritt vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze, wird die Rente gekürzt und der Zugangsfaktor verringert sich für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts um 0,003. Bei späterem Renteneintritt wird die Rente erhöht und der Zugangsfaktor steigt für jeden Monat um 0,005.

Der Zugangsfaktor ist Teil der Rentenformel und bestimmt den Grad, in dem die erreichten Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind.