Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr haben die Möglichkeit ihre Arbeitszeit um die Hälfte zu reduzieren, um so den Übergang von Berufsleben in den Ruhestand zu erleichtern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für den älteren Angestellten Aufstockungsleistungen zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt in Höhe von 20 Prozent zu erbringen und zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass mindestens 90 Prozent des Gehalts, dass der Arbeitnehmer vorher erhielt, rentenversichert ist. Die Altersteilzeitarbeit ist gleichzeitig auch die Anspruchsvoraussetzung für die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit.