======Zugangsfaktor====== Der Zugangsfaktor wird bei der Berechnung der Rente im Falle von Zu- oder Abschlägen benötigt. Ist bei Rentenbeginn das gesetzlich vorgeschriebene Rentenalter erreicht, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Bei Renteneintritt vor dem Erreichen der [[start:regelaltersgrenze|Regelaltersgrenze]], wird die Rente gekürzt und der Zugangsfaktor verringert sich für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts um 0,003. Bei späterem Renteneintritt wird die Rente erhöht und der Zugangsfaktor steigt für jeden Monat um 0,005. Der Zugangsfaktor ist Teil der [[start:rentenformel|Rentenformel]] und bestimmt den Grad, in dem die erreichten [[start:entgeltpunkte|Entgeltpunkte]] zu berücksichtigen sind. {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Rente}}