======Teilrente====== Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die bereits die Anforderungen für den Bezug einer Altersrente erfüllen, können ihre Rente auch nur teilweise beziehen. So können sie sich je nach [[start:hinzuverdienst|Hinzuverdienst]] ihre Rente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Drittel auszahlen lassen. {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Rente}}