======Rentenartfaktor====== Der Rentenartfaktor ist ein Faktor in der Rentenformel, der das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zur [[start:altersrenten|Regelaltersrente]] setzt. Der Faktor liegt zwischen 0,1 und 1 und legt fest, inwiefern die jeweiligen Rentenarten eine Regealtersrente ersetzen. Für Regelaltersrenten beträgt der Faktor 1. [[start:erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrenten]] sollen eine Regelaltersrente voll ersetzen und der Faktor beträgt ebenfalls 1. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beispielsweise beträgt der Faktor jedoch lediglich 0,5. {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Rente}}