======Rentenabschlag====== Bei Rentenbeginn vor Erreichen der [[start:regelaltersgrenze|Regelaltersgrenze]], wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gekürzt. Der Abschlag beträgt höchstens jedoch 10,8 Prozent. {{tag>Gesetzliche_Renteneversicherung}}