======Regelbeitrag====== Für pflichtversicherte [[start:selbststaendige|Selbstständige]] in der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Höhe des zu zahlenden Beitrags durch den Regelbeitrag bestimmt. Dieser wird jährlich festgesetzt, indem die Bezugsgröße (etwa das Durchschnittseinkommen) mit dem [[start:beitragssatz|Beitragssatz]] multipliziert wird. Bei Beginn der Tätigkeit, kann der Selbständige während der ersten drei Jahre auch nur den halben Regelbeitrag zahlen. {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung}}