======Pauschalbeitrag====== Arbeitgeber von [[start:geringfuegige_beschaeftigung|geringfügig Beschäftigten]] müssen unabhängig davon, ob der Beschäftigt von der Versicherungsfreiheit Gebrauch macht oder nicht, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Diese betragen pauschal 15 Prozent für gewerblich Angestellte und 5 Prozent für im Haushalt Angestellte. {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung}}