======Nachhaltigkeitsrücklage====== Die Nachhaltigkeitsrücklage ist die finanzielle Reserve der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Renten aus der gesetzlichen Rentenversichrung im [[start:umlageverfahren|Umlageverfahren]] finanziert werden, sprich durch die Beiträge der Versicherten, werden Rücklagen gebildet um Schwankungen in Konjunktur und bei den Beitragseinnahmen auszugleichen. Die Nachhaltigkeitsrücklage muss mindestens das 0,2-fache, höchstens aber das 1,5-fache, der monatlichen Ausgaben der Rentenversicherung betragen. Sinkt die Reserve unterhalb dieses Minimums, wird der [[start:beitragssatz|Beitragssatz]] im folgenden Jahr erhöht. Im Gegenzug wird bei einer zu hohen Nachhaltigkeitsrücklage der Beitragssatz gesenkt. {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung}}