======Lohnabzugsverfahren====== Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer werden die Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung direkt vom Arbeitgeber einbehalten und gemeinsam mit seinem Anteil an die Krankenkasse abgeführt. Diese leitet dann die Beiträge an die Rentenversicherung weiter. {{tag>Gesetzliche Rentenversicherung Sozialversicherung}}