======Insolvenzsicherung====== Die Beiträge zur [[start:betriebliche_altersversorgung|betrieblichen Altersversorgung]] sind im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Bietet der Arbeitgeber eine [[start:unterstuetzungskasse|Unterstützungskasse]], [[start:direktzusage|Direktzusage]] oder einen [[start:pensionsfonds|Pensionsfonds]] an, ist er verpflichtet Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen, der im Falle einer Insolvenz die Rentenleistungen erbringen muss. {{tag>Betriebliche_Altersversorgung}}