======Entgeltumwandlung====== Die Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Teile seines Bruttogehalts zugunsten einer [[start:betriebliche_altersversorgung|betrieblichen Altersversorgung]] umzuwandeln. Mit Einstimmung des Arbeitgebers ist die Entgeltumwandlung mit allen fünf [[start:durchfuehrungsweg|Durchführungswegen]] der betrieblichen Altersversorgung möglich. Gesetzlichen Anspruch hat der Arbeitnehmer auf Umwandlung seines Gehalt mit einem der drei Durchführungswege [[start:direktversicherung|Direktversicherung]], [[start:pensionskasse|Pensionskasse]] und [[start:pensionsfonds|Pensionsfonds]]. Die umgewandelten Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis zu 4 % der BBG steuer- und sozialabgabenfrei. Weitere 1.800 Euro können Arbeitnehmer steuerfrei umwandeln. Bei einem Arbeitswechsel kann die Entgeltumwandlung zum neuen Arbeitgeber übertragen und dort fortgeführt werden. {{tag>Betriebliche_Altersversorgung}}