======Beitragszahlung====== Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird für pflichtversicherte Arbeitnehmer zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt, die andere Hälfte wird vom Lohn bzw. Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten. Für [[start:geringfuegige_beschaeftigung|geringfügig Beschäftigte]] überweist der Arbeitgeber 15 Prozent des Entgelts an die Rentenversicherung. Verzichtet er nicht auf die Versicherungspflicht, hat er lediglich die Differenz zwischen dem aktuellen [[start:beitragssatz|Beitragssatz]] und den 15 Prozent zu zahlen. Freiwillig Versicherte und [[start:selbststaendige|Selbstständige]] wiederum zahlen ihre Beiträge zur Rentenversicherung selbst. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Entgelt der Arbeitnehmer, dem aktuellen [[start:beitragssatz|Beitragssatz]] und der aktuellen [[start:beitragsbemessungsgrenze_bbg|Beitragsbemessungsgrenze]]. {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Rente}}