======Beitragsfreie Zeiten====== Während beitragsfreier Zeiten werden keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet. Dennoch wirken sie sich auf die Rentenberechnung und den Rentenanspruch aus. Dies können vor allem [[start:ersaatzzeiten|Ersatzzeiten]] (keine Beitragszahlung aufgrund außergewöhnlicher oder politischer Umstände), [[start:zurechnungszeit|Zurechnungszeiten]] (Eintritt der Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr bzw. 62. Lebensjahr bei Renteneintritt nach 30.06.2014) und [[start:anrechnungszeiten|Anrechnungszeiten]] (Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Zeiten der Schwangerschaft und Mutterschaft) sein. {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung}}