======Auskunftsrecht====== Als Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie jederzeit Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskontos verlangen. Versicherte erhalten außerdem einmal pro Jahr eine [[start:renteninformation|Renteninformation]], welche die bisher erworbenen Rentenansprüche erläutert. Ab dem vollendeten 54. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine Rentenauskunft. {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Rente}}