======Aufstockungsbeitrag====== Beim Aufstockungsbetrag handelt es sich um eine freiwillige Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Macht der [[start:geringfuegige_beschaeftigung|geringfügig Beschäftigte]] nicht von seinem Recht auf Versicherungsfreiheit Gebrauch kann er aus dieser Beschäftigungszeit einen vollwertigen Rentenanspruch erwerben, indem er durch seine Beiträge den Arbeitgeber [[start:pauschalbetrag|Pauschalbetrag]] von 15 Prozent auf den vollen Beitragssatz aufstockt. {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung}}