======Altersgrenze====== Die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt an, ab welchem Alter der Versicherte Altersrente beziehen kann. Die [[start:regelaltersgrenze|Regelaltersgrenze]] in der gesetzlichen Rentenversicherung lag bis Ende 2012 bei 65 Jahren und wird seitdem schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann die Altersgrenze von 67 Jahren. ===Regelaltersgrenze für den Bezug der Altersrente ohne Abschlag=== ^Geburtsjahr^Alter (Jahre / Monate)^ |1952 | 65 Jahre,6 Monate| |1953 | 65 Jahre,7 Monate| |1954 | 65 Jahre,8 Monate| |1955 | 65 Jahre,9 Monate| |1956 | 65 Jahre,10 Monate| |1957 | 65 Jahre,11 Monate| |1958 | 66 Jahre,0 Monate| |1959 | 66 Jahre,2 Monate| |1960 | 66 Jahre,4 Monate| |1961 | 66 Jahre,6 Monate| |1962 | 66 Jahre,8 Monate| |1963 | 66 Jahre,10 Monate| |ab 1964 | 67 Jahre,0 Monate| Wer vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, muss mit [[start:abschlag|Abschlägen]] rechnen. ===Altersgrenze für den Bezug der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte=== Versicherte, die 35 Versicherungsjahre nachweisen [[start:wartezeit|Wartezeit]], können ihre Altersrente frühestens mit Vollendung ihres 63. Lebensjahres erhalten. Diese Altersrente wird nur mit [[start:abschlag|Abschlägen]] gezahlt.Ein Abschlag von 14,4 % der bis zum Rentenbeginn erreichten Rente müssen Versicherte ab dem Geburtsjahr 1964 hinnehmen, wenn sie mit 63 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand treten. ===Altersgrenze für den Bezug der vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte=== Besonders langjährig Versicherte können nach 45 Versicherungsjahren [[start:wartezeit|Wartezeit]], je nach Geburtsjahr im Alter von 63 Jahren und 4 Monaten (Geburtsjahr 1954) und ab Vollendung des 65. Lebensjahres (Geburtsjahr ab 1964) ihre Altersrente abschlagsfrei beziehen. ===Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag=== ^Geburtsjahr^Alter (Jahre / Monate)^ |1954 | 63 Jahre,4 Monate| |1955 | 63 Jahre,6 Monate| |1956 | 63 Jahre,8 Monate| |1957 | 63 Jahre,10 Monate| |1958 | 64 Jahre,0 Monate| |1959 | 64 Jahre,2 Monate| |1960 | 64 Jahre,4 Monate| |1961 | 64 Jahre,6 Monate| |1962 | 64 Jahre,8 Monate| |1963 | 64 Jahre,10 Monate| |ab 1964 | 65 Jahre,0 Monate| {{tag>Rente Gesetzliche_Rentenversicherung}}