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start:zurechnungszeit [2017/08/09 19:24]
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 ======Zurechnungszeit====== ======Zurechnungszeit======
  
-Versicherte,​ die vor dem 62. Lebenjar ihre Erwerbsfähigkeit einbüßen, erhalten bei der Berechnung ihrer Erwerbsminderungsrente die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahr als Zurechnungsazeit wie Beitragszeit angerechnet. Dabei erhält die Zurechnungszeit den Durchschnittswert an Entgeltpunkten [[start:​entgeltpunkte|Entgeltpunkte]]der bis zur Erwerbsminderung geleisteten Beiträge. Die Zurechnungszeit wird auch bei Hinterbliebenenrenten berücksichtigt bei Tod des Versicherten vor seinem 62. Lebensjahr. ​+Versicherte,​ die vor dem 62. Lebenjar ihre Erwerbsfähigkeit einbüßen, erhalten bei der Berechnung ihrer Erwerbsminderungsrente die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahr als Zurechnungsazeit wie Beitragszeit angerechnet. Dabei erhält die Zurechnungszeit den Durchschnittswert an Entgeltpunkten [[start:​entgeltpunkte|Entgeltpunkte]] der bis zur Erwerbsminderung geleisteten Beiträge. Die Zurechnungszeit wird auch bei Hinterbliebenenrenten berücksichtigt bei Tod des Versicherten vor seinem 62. Lebensjahr. ​
  
 Das neue EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17. Juli 2017 hebt die Zurechnungszeit ab 2018 in Stufen an und verbessert neue ab 2018 eintretende Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten [[start:​erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrente]]. Bei Versicherungsereignissen ab 2024 wird die Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres angerechnet. Das neue EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17. Juli 2017 hebt die Zurechnungszeit ab 2018 in Stufen an und verbessert neue ab 2018 eintretende Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten [[start:​erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrente]]. Bei Versicherungsereignissen ab 2024 wird die Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres angerechnet.
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 ===Anhebung der Zurechnungzeit=== ===Anhebung der Zurechnungzeit===
  
-Beginnt eine Rente wegen +Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine [[start:​erziehungsrente|Erziehungsrente]] vor dem 
  
-[[start:​hinterbliebenenrente|Hinterbliebenenrente]].+1. Januar 2024 oder ist bei einer Hinterbliebenenrente ​der Versicherte vor dem 1. Januar 2024 verstorben, endet die Zurechnungszeit:​ 
 + 
 +Versicherungsereignis ​  Ende der Zurechnungszeit 
 + 
 +2018                                          62 Jahre    3 Monate 
 + 
 +2019                        62 Jahre    6 Monate 
 + 
 +2020                        63 Jahre    0 Monate 
 + 
 +2021                        63 Jahre    6 Monate 
 + 
 +2022                        64 Jahre    0 Monate 
 + 
 +2023                        64 Jahre    6 Monate. 
 + 
 + 
 +  ​
  
 {{tag>​Gesetzliche_Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente}} {{tag>​Gesetzliche_Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente}}