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 ======Zurechnungszeit====== ======Zurechnungszeit======
  
-Versicherte,​ die vor dem 62. Lebenjar ihre Erwerbsfähigkeit einbüßen, erhalten bei der Berechnung ​der Erwerbsminderungsrente die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahr als Zurechnungsazeit wie Beitragszeit angerechnet. Dabei erhält die Zurechnungszeit den Durchschnittswert an Entgeltpunkten [[start:​entgeltpunkte|Entgeltpunkte]]der bis zur Erwerbsminderung geleisteten Beiträge. Die Zurechnungszeit wird auch bei Hinterbliebenenrenten berücksichtigt bei Tod des Versicherten vor seinem 62. Lebensjahr. ​+Versicherte,​ die vor dem 62. Lebenjar ihre Erwerbsfähigkeit einbüßen, erhalten bei der Berechnung ​ihrer Erwerbsminderungsrente die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahr als Zurechnungsazeit wie Beitragszeit angerechnet. Dabei erhält die Zurechnungszeit den Durchschnittswert an Entgeltpunkten [[start:​entgeltpunkte|Entgeltpunkte]] der bis zur Erwerbsminderung geleisteten Beiträge. Die Zurechnungszeit wird auch bei Hinterbliebenenrenten berücksichtigt bei Tod des Versicherten vor seinem 62. Lebensjahr. ​
  
-Das neue EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17. Juli 2017 hebt die Zurechnungszeit ab 2018 in Stufen an und verbessert neue ab 2018 eintretende Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten [[start:​erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrente]]. ​+Das neue EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17. Juli 2017 hebt die Zurechnungszeit ab 2018 in Stufen an und verbessert neue ab 2018 eintretende Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten [[start:​erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrente]]. Bei Versicherungsereignissen ab 2024 wird die Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres angerechnet.
  
-[[start:hinterbliebenenrente|Hinterbliebenenrente]].+===Anhebung der Zurechnungzeit=== 
 + 
 +Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine [[start:erziehungsrente|Erziehungsrente]] vor dem  
 + 
 +1. Januar 2024 oder ist bei einer Hinterbliebenenrente der Versicherte vor dem 1. Januar 2024 verstorben, endet die Zurechnungszeit:​ 
 + 
 +Versicherungsereignis ​  Ende der Zurechnungszeit 
 + 
 +2018                                          62 Jahre    3 Monate 
 + 
 +2019                        62 Jahre    6 Monate 
 + 
 +2020                        63 Jahre    0 Monate 
 + 
 +2021                        63 Jahre    6 Monate 
 + 
 +2022                        64 Jahre    0 Monate 
 + 
 +2023                        64 Jahre    6 Monate. 
 + 
 + 
 +  ​
  
 {{tag>​Gesetzliche_Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente}} {{tag>​Gesetzliche_Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente}}