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 ======Zurechnungszeit====== ======Zurechnungszeit======
  
-Versicherte,​ die vor dem 62. Lebenjar ​erwerbsgemindert werden ​erhalten bei der Berechnung ​der Erwerbsminderung ​die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahr als Zurechnungsazeit wie Beitragszeit angerechnet. Dabei erhält die Zurechnungszeit ​ den Durchschnittswert an Entgeltpunkten [[start:​entgeltpunkte|Entgeltpunkte]]der bis zur Erwerbsminderung geleisteten Beiträge. Die Zurechnungszeit ​ist . [[start:​erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrente]]. Damit die Erwerbsminderungsrente ausreicht zum Leben, ​wird die Rente mit der Zurechnungszeit berechnet, indem angenommen wird, dass der Versicherte bis zur Vollendung ​des 62. Lebensjahres weitergearbeitet hat. Die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem 62. Lebensjahr ​ist die Zurechnungszeit+Versicherte,​ die vor dem 62. Lebenjar ​ihre Erwerbsfähigkeit einbüßen, ​erhalten bei der Berechnung ​ihrer Erwerbsminderungsrente ​die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahr als Zurechnungsazeit wie Beitragszeit angerechnet. Dabei erhält die Zurechnungszeit den Durchschnittswert an Entgeltpunkten [[start:​entgeltpunkte|Entgeltpunkte]] der bis zur Erwerbsminderung geleisteten Beiträge. Die Zurechnungszeit wird auch bei Hinterbliebenenrenten berücksichtigt bei Tod des Versicherten vor seinem ​62. Lebensjahr. ​
  
-Die gleiche ​Zurechnungszeit ​gilt auch bei frühem Tod eines Versicherten ​und bei der Berechnung ​der [[start:hinterbliebenenrente|Hinterbliebenenrente]].+Das neue EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17. Juli 2017 hebt die Zurechnungszeit ​ab 2018 in Stufen an und verbessert neue ab 2018 eintretende Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten [[start:​erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrente]]. Bei Versicherungsereignissen ab 2024 wird die Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres angerechnet. 
 + 
 +===Anhebung ​der Zurechnungzeit=== 
 + 
 +Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine [[start:erziehungsrente|Erziehungsrente]] vor dem  
 + 
 +1. Januar 2024 oder ist bei einer Hinterbliebenenrente der Versicherte vor dem 1. Januar 2024 verstorben, endet die Zurechnungszeit:​ 
 + 
 +Versicherungsereignis ​  Ende der Zurechnungszeit 
 + 
 +2018                                          62 Jahre    3 Monate 
 + 
 +2019                        62 Jahre    6 Monate 
 + 
 +2020                        63 Jahre    0 Monate 
 + 
 +2021                        63 Jahre    6 Monate 
 + 
 +2022                        64 Jahre    0 Monate 
 + 
 +2023                        64 Jahre    6 Monate. 
 + 
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