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start:zurechnungszeit [2017/07/26 11:20] schalloehr.rene angelegt |
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| ======Zurechnungszeit====== | ======Zurechnungszeit====== | ||
| - | Versicherte, die in jungen Jahren erwerbsgemindert werden, erhalten die [[start:erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrente]]. Damit die Erwerbsminderungsrente ausreicht zum Leben, wird die Rente mit der Zurechnungszeit berechnet, indem angenommen wird, dass der Versicherte bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres weitergearbeitet hat. Die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem 62. Lebensjahr ist die Zurechnungszeit. Bei Renten, die vor dem 01.07.214 begonnen haben, endete die Zurechnungszeit zum 60. Lebensjahr. | + | Versicherte, die vor dem 62. Lebenjar ihre Erwerbsfähigkeit einbüßen, erhalten bei der Berechnung ihrer Erwerbsminderungsrente die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahr als Zurechnungsazeit wie Beitragszeit angerechnet. Dabei erhält die Zurechnungszeit den Durchschnittswert an Entgeltpunkten [[start:entgeltpunkte|Entgeltpunkte]] der bis zur Erwerbsminderung geleisteten Beiträge. Die Zurechnungszeit wird auch bei Hinterbliebenenrenten berücksichtigt bei Tod des Versicherten vor seinem 62. Lebensjahr. |
| - | Die gleiche Zurechnungszeit gilt auch bei frühem Tod eines Versicherten und bei der Berechnung der [[start:hinterbliebenenrente|Hinterbliebenenrente]]. | + | Das neue EM-Leistungsverbesserungsgesetz vom 17. Juli 2017 hebt die Zurechnungszeit ab 2018 in Stufen an und verbessert neue ab 2018 eintretende Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten [[start:erwerbsminderungsrente|Erwerbsminderungsrente]]. Bei Versicherungsereignissen ab 2024 wird die Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres angerechnet. |
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| + | ===Anhebung der Zurechnungzeit=== | ||
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| + | Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine [[start:erziehungsrente|Erziehungsrente]] vor dem | ||
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| + | 1. Januar 2024 oder ist bei einer Hinterbliebenenrente der Versicherte vor dem 1. Januar 2024 verstorben, endet die Zurechnungszeit: | ||
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| + | Versicherungsereignis Ende der Zurechnungszeit | ||
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| + | 2018 62 Jahre 3 Monate | ||
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| + | 2019 62 Jahre 6 Monate | ||
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| + | 2020 63 Jahre 0 Monate | ||
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| + | 2021 63 Jahre 6 Monate | ||
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| + | 2022 64 Jahre 0 Monate | ||
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| + | 2023 64 Jahre 6 Monate. | ||
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| {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente}} | {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente}} | ||