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| - | Die private Altersvorsorge, [[start:riester-rente|Riester-Rente]], wird neben Steuervorteilen auch durch Zulagen vom Staat gefördert. Dies sind Zahlungen, die in den Riester-Vertrag des Sparers fließen, um seine Rentenanwartschaft zu erhöhen und den Aufbau der privaten Altersvorsorge zu unterstützen. Zahlt der Sparer einen Mindestbeitrag (4 % des Vorjahreseinkommens), erhält er die Grundzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr. Zusätzlich zur Grundzulage, erhalten Sparer, die Kinder erziehen eine [[start:kindererzulage|Kinderzulage]] in Höhe von 185 Euro bzw. 300 Euro. | + | Die private Altersvorsorge, [[start:riester-rente|Riester-Rente]], wird neben Steuervorteilen auch durch Zulagen vom Staat gefördert. Dies sind Zahlungen, die in den Riester-Vertrag des Sparers fließen, um seine Rentenanwartschaft zu erhöhen und den Aufbau der privaten Altersvorsorge zu unterstützen. Zahlt der Sparer einen Mindestbeitrag (4 % des Vorjahreseinkommens), erhält er die Grundzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr. Zusätzlich zur Grundzulage, erhalten Sparer, die Kinder erziehen eine [[start:kindererzulage|Kinderzulage]] in Höhe von 185 Euro bzw. 300 Euro pro Jahr. |
| {{tag>Private_Altersvorsorge Riester-Rente}} | {{tag>Private_Altersvorsorge Riester-Rente}} | ||