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 Die große Witwenrente erhalten Hinterbliebene,​ die ein Kind unter 18 Jahren erziehen oder erwerbsgemindert sind oder das Alter, abhängig vom Jahr des Todes des Versicherten,​ von 45 Jahren und 6 Monten bzw. 47 Jahren (siehe kleine Witwen-Witwerrente) erreicht haben. ​ Die große Witwenrente erhalten Hinterbliebene,​ die ein Kind unter 18 Jahren erziehen oder erwerbsgemindert sind oder das Alter, abhängig vom Jahr des Todes des Versicherten,​ von 45 Jahren und 6 Monten bzw. 47 Jahren (siehe kleine Witwen-Witwerrente) erreicht haben. ​
  
-Die große Witwenrente ersetzt zu 55 Prozent die Rente, die der Verstorbene zum Todeszeitpunkt erhalten hätte (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. erhalten hat (z. B. Altersrente). Hat die Witwe / der Witwer Kinder erzogen erhöht, sich die Witwen-/​Witwerrente durch einen [[start:​Kinderzuschlag|Kinderzuschlag]]. +Die große Witwenrente ersetzt zu 55 Prozent die Rente, die der Verstorbene zum Todeszeitpunkt erhalten hätte (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. erhalten hat (z. B. Altersrente). Hat die Witwe / der Witwer Kinder erzogen erhöht, sich die Witwen-/​Witwerrente durch einen [[start:​Kinderzuschlag|Kinderzuschlag]]. ​In den ersten 3 Monaten (Sterbevierteljahr) wird die Rente in Höhe von 100 anstatt von 55 % gezahltEigenes Einkommen ​der Witwe-/des Witwers wird auf die Witwen-W/​itwerrente angerechnet [[start:​einkommensanrechnung|Einkommnsanrechnung]]
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-Fand die Eheschließung vor dem 01.01.2002 statt und ist mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren, erhalten der hinterbliebene Ehepartner die Witwenrente nach altem Recht in Höhe von 60 %. Ein Kinderzuschlag gibt es bei der 60 % Regelung nicht.+
  
  
 **Besonderheiten für Ehepartner, die vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und mindestens ein Partner vor dem 02.01.1062 geboren ist** **Besonderheiten für Ehepartner, die vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und mindestens ein Partner vor dem 02.01.1062 geboren ist**
-Im Gegensatz zum heutigen Recht wird die kleine Witwenrente nicht nur für eine Dauer von zwei Jahren ausgezahlt, sondern zeitlich unbegrenztZudem beträgt ​die große ​Witwenrente ​nach altem Recht 60 Prozent ​der Rente, die der Verstorbene erhalten haätte bzwerhalten hat+ 
 +Fand die Eheschließung vor dem 01.01.2002 statt und ist mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren, erhält der hinterbliebene Ehepartner ​die große ​Witwen-/​Witwerrente ​nach altem Recht in Höhe von 60 %. Einen Kinderzuschlag gibt es bei der 60 % Regelung nichtIm Sterbevierteljahr beträgt die Rente 100 %. 
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 {{tag>​Gesetzliche_Rentenversicherung Rente Hinterbliebenenrente}} {{tag>​Gesetzliche_Rentenversicherung Rente Hinterbliebenenrente}}