Unterschiede
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| Voraussetzung für den Bezug einer Rente ist die Erfüllung einer Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die sogenannte Wartezeit ist je nach Rentenanspruch unterschiedlich lang und es werden je nach Länge der Wartezeit verschiedene [[start:rentenrechtliche_zeiten|rentenrechtliche Zeiten]] berücksichtigt. | Voraussetzung für den Bezug einer Rente ist die Erfüllung einer Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die sogenannte Wartezeit ist je nach Rentenanspruch unterschiedlich lang und es werden je nach Länge der Wartezeit verschiedene [[start:rentenrechtliche_zeiten|rentenrechtliche Zeiten]] berücksichtigt. | ||
| - | Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre für einen Anspruch auf | + | Die allgemeine Wartezeit beträgt **fünf** Jahre für einen Anspruch auf |
| - die Regelaltersrente | - die Regelaltersrente | ||
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| - eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und | - eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und | ||
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| - eine Rente wegen Todes. | - eine Rente wegen Todes. | ||
| - | Die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf | + | Die Erfüllung einer Wartezeit von **35 Jahren** ist Voraussetzung für einen Anspruch auf |
| - Altersrente für langjährig Versicherte und | - Altersrente für langjährig Versicherte und | ||
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| - Altersrente für schwerbehinderte Menschen. | - Altersrente für schwerbehinderte Menschen. | ||
| - | Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf | + | Die Erfüllung der Wartezeit von **45 Jahren** ist Voraussetzung für einen Anspruch auf |
| - Altersrente für besonders langjährig Versicherte. | - Altersrente für besonders langjährig Versicherte. | ||
| Bei der Wartezeit von 5 Jahren werden nur [[start:beitragszeiten|Beitragszeiten]], [[start:ersatzzeiten|Ersatzzeiten]] und Monate aus [[start:geringfuegige_beschaeftigung|geringfügiger Arbeit]] berücksichtigt. Diese Wartezeit ist für folgende [[start:altersrenten|Rentenarten]] Voraussetzung: Die Regelaltersrente, Renten wegen Todes, [[start:erwerbsminderungsrente|Renten wegen teilweiser- und voller Erwerbsminderung]]. | Bei der Wartezeit von 5 Jahren werden nur [[start:beitragszeiten|Beitragszeiten]], [[start:ersatzzeiten|Ersatzzeiten]] und Monate aus [[start:geringfuegige_beschaeftigung|geringfügiger Arbeit]] berücksichtigt. Diese Wartezeit ist für folgende [[start:altersrenten|Rentenarten]] Voraussetzung: Die Regelaltersrente, Renten wegen Todes, [[start:erwerbsminderungsrente|Renten wegen teilweiser- und voller Erwerbsminderung]]. | ||
| - | Alle rentenrechtlichen Zeiten werden nur bei Wartezeiten von über 35 Jahren berücksichtigt, wie beispielsweise Berücksichtigungszeiten etwa für die Erziehung eines Kindes oder [[start:anrechnungszeiten|Anrechnungszeiten]] für Zeiten der Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit. Eine Wartezeit von 35 Jahren gibt Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. | + | Alle rentenrechtlichen Zeiten werden nur bei Wartezeiten von über 35 Jahren berücksichtigt, wie beispielsweise Berücksichtigungszeiten etwa für die Erziehung eines Kindes oder [[start:anrechnungszeiten|Anrechnungszeiten]] für Zeiten der Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit. |
| - | Nach einer Wartezeit von 45 Jahren gibt es Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. | ||
| {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Rente Erwerbsminderungsrente}} | {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Rente Erwerbsminderungsrente}} | ||