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start:wartezeit [2017/09/10 11:13]
schalloehr.knut
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schalloehr.knut
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 Voraussetzung für den Bezug einer Rente ist die Erfüllung einer Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die sogenannte Wartezeit ist je nach Rentenanspruch unterschiedlich lang und es werden je nach Länge der Wartezeit verschiedene [[start:​rentenrechtliche_zeiten|rentenrechtliche Zeiten]] berücksichtigt. Voraussetzung für den Bezug einer Rente ist die Erfüllung einer Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die sogenannte Wartezeit ist je nach Rentenanspruch unterschiedlich lang und es werden je nach Länge der Wartezeit verschiedene [[start:​rentenrechtliche_zeiten|rentenrechtliche Zeiten]] berücksichtigt.
  
-Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre für einen Anspruch auf+Die allgemeine Wartezeit beträgt ​**fünf** Jahre für einen Anspruch auf
  
 - die Regelaltersrente - die Regelaltersrente
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 - eine Rente wegen Todes. - eine Rente wegen Todes.
  
-Die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf+Die Erfüllung einer Wartezeit von **35 Jahren** ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
  
 - Altersrente für langjährig Versicherte und - Altersrente für langjährig Versicherte und
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 - Altersrente für schwerbehinderte Menschen. - Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
  
-Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf +Die Erfüllung der Wartezeit von **45 Jahren** ist Voraussetzung für einen Anspruch auf 
  
 - Altersrente für besonders langjährig Versicherte. - Altersrente für besonders langjährig Versicherte.