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| - | Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die bereits die Anforderungen für den Bezug einer Altersrente erfüllen, können ihre Rente auch nur teilweise beziehen. So können sie sich je nach Hinzuverdient ihre Rente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Drittel auszahlen lassen. | + | Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die bereits die Anforderungen für den Bezug einer Altersrente erfüllen, können ihre Rente auch nur teilweise beziehen. So können sie sich je nach [[start:hinzuverdienst|Hinzuverdienst]] ihre Rente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Drittel auszahlen lassen. |
| {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Rente}} | {{tag>Gesetzliche_Rentenversicherung Rente}} | ||