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| - | Um die volle Grundzulage sowie gegebenenfalls die [[start:kindererzulage|Kinderzulage]] zu erhalten, müssen Riester-Sparer jährlich einen Mindestbetrag in den Riester-Vertrag einzahlen. Dies sind 4 % des Bruttovorjahreseinkommens einschließlich der Zulagen, mindestens jedoch 60 € und maximal 2.100 €. Geringverdiener, die bereits durch die Zulagen auf den Mindestbetrag von 60 € kommen, müssen in jedem Fall 60 €, den sogenannten Sockelbetrag, einzahlen, um die Zulagen zu erhalten. | + | Um die volle Grundzulage sowie gegebenenfalls die [[start:kindererzulage|Kinderzulage]] zu erhalten, müssen Riester-Sparer jährlich einen Mindestbetrag in den Riester-Vertrag einzahlen. Dies sind 4 % des Bruttovorjahreseinkommens einschließlich der [[start:zulagen|Zulagen]], mindestens jedoch 60 € und maximal 2.100 €. Geringverdiener, die bereits durch die Zulagen auf den Mindestbetrag von 60 € kommen, müssen in jedem Fall 60 €, den sogenannten Sockelbetrag, einzahlen, um die Zulagen zu erhalten. |
| {{tag>Riester-Rente Private_Altersvorsorge}} | {{tag>Riester-Rente Private_Altersvorsorge}} | ||