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 In der Regel sind Selbstständige nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Manche Berufsgruppen sind jedoch von der Versicherungsfreiheit ausgeschlossen,​ wie z.B. selbstständige Lehrer, Erzieher, Beschäftigte in der Pflege, Künstler und Publizisten. Doch gibt es auch Ausnahmen. So sind beispielsweise Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen,​ die einen versicherungspflichtigen Angestellten haben, in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert. In der Regel sind Selbstständige nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Manche Berufsgruppen sind jedoch von der Versicherungsfreiheit ausgeschlossen,​ wie z.B. selbstständige Lehrer, Erzieher, Beschäftigte in der Pflege, Künstler und Publizisten. Doch gibt es auch Ausnahmen. So sind beispielsweise Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen,​ die einen versicherungspflichtigen Angestellten haben, in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert.
  
-Selbstständigen haben jedoch auch die Möglichkeit ​[[start:​freiwilllige_versciherung|freiwillige Beiträge]] zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, bzw. sich in der ersten fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ​sich pflichtversichern zu lassen.+Selbstständigen haben jedoch auch die Möglichkeit freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, bzw. sich in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit pflichtversichern zu lassen.
  
-{{tag>​Selbstständige}}{{tag>​Gesetzliche_Rentenversicherung}}+{{tag>​Gesetzliche_Rentenversicherung}}