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start:ruerup-rente [2017/07/25 10:28] schalloehr.rene |
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| - | Die Rürip-Rente (Basis-Rente) ist eine staatlich geförderte zusätzliche, private Altersvorsorge. Wer mit der Rürup-Rente für das Alter vorsorgt, erhält Steuervorteile. Seine Vorsorgeaufwendungen sind im Jahr 2017 bis zu 84 % des Höchstbetrags in der knappschaftlichen Rentenversicherung absetzbar. Insgesamt sind dies 19.265 € (84 % von 23.362 €). Der Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um 2 % bis 2025 schließlich 100 % des Höchstbetrags in der knappschaftlichen Rentenversicherung absetzbar sind. | + | Die Rürip-Rente (Basis-Rente) ist eine staatlich geförderte [[start:zusaetzliche_altersvorsorge|zusätzliche, private Altersvorsorge]]. Wer mit der Rürup-Rente für das Alter vorsorgt, erhält Steuervorteile. Seine Vorsorgeaufwendungen sind im Jahr 2017 bis zu 84 % des Höchstbetrags in der knappschaftlichen Rentenversicherung absetzbar. Insgesamt sind dies 19.265 € (84 % von 23.362 €). Der Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um 2 % bis 2025 schließlich 100 % des Höchstbetrags in der knappschaftlichen Rentenversicherung absetzbar sind. |
| Die Rürup Rente kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr in monatlichen Raten, jedoch nicht als Einmalbetrag bezogen werden. Die Leistungen werden [[start:nachgelagerte_besteuerung|nachgelagert besteuert]]. Zudem ist sie nicht vererbbar oder übertragbar. | Die Rürup Rente kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr in monatlichen Raten, jedoch nicht als Einmalbetrag bezogen werden. Die Leistungen werden [[start:nachgelagerte_besteuerung|nachgelagert besteuert]]. Zudem ist sie nicht vererbbar oder übertragbar. | ||