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| Bezieher der kleinen Witwer-/Witwenrente erhalten die Rente maximal 24 Monate lang. Bei Wiederheirat werden die verbleibenden Monate mit der monatlichen Durchschnittsrente multipliziert um die Höhe der Abfindung zu bestimmen. Wer die kleine Witwerrente bereits 8 Monate vor der erneuten Heirat bezogen hat, erhält beispielsweise eine Abfindung in Höhe von 16 Monatsrenten. | Bezieher der kleinen Witwer-/Witwenrente erhalten die Rente maximal 24 Monate lang. Bei Wiederheirat werden die verbleibenden Monate mit der monatlichen Durchschnittsrente multipliziert um die Höhe der Abfindung zu bestimmen. Wer die kleine Witwerrente bereits 8 Monate vor der erneuten Heirat bezogen hat, erhält beispielsweise eine Abfindung in Höhe von 16 Monatsrenten. | ||
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